AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

für den Export gebrauchter Kraftfahrzeuge durch Beyond Cars Japan (BCJ Inc.)

 

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Beyond Cars Japan (BCJ Inc. | 株式会社 ビーシージェイ) und Vertragspartnern im Zusammenhang mit dem Erwerb und Export von Fahrzeugen. Grundlage aller Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht Japans.
 

Bei Fahrzeugen aus dem Bestand von BCJ kommt ein Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung durch BCJ Inc. sowie dem Eingang der Anzahlung zustande. Ab diesem Zeitpunkt wird das jeweilige Fahrzeug verbindlich zugewiesen und nicht anderweitig verkauft.

Für Fahrzeuge, die im Auftrag der Käuferpartei über eine japanische Fahrzeugauktion erworben werden, gelten zusätzlich die am Ende dieser AGB aufgeführten „Zusätzlichen Bedingungen für Auktionsfahrzeuge“.
 

Mit Verschiffung des vollständig bezahlten Fahrzeugs gilt der Kaufvertrag als erfüllt. Der Käufer erkennt an, dass gebrauchte Fahrzeuge alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen können.

Bei RoRo-Verschiffung wird die Käuferpartei im Frachtbrief (Bill of Lading) als offizieller Empfänger eingetragen. Bei Containertransporten erfolgt die logistische Abwicklung über die deutsche Partnergesellschaft Beyond Cars Germany (BCG GmbH), wobei das Fahrzeug weiterhin eindeutig der Käuferpartei zugeordnet bleibt. Alle offiziellen Unterlagen werden entsprechend ausgestellt und zur Verfügung gestellt.

 

Zustand und Prüfung der Fahrzeuge
 

Bei den angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um gebrauchte Kraftfahrzeuge. Diese weisen dem Alter und der bisherigen Nutzung entsprechend Gebrauchsspuren sowie Abnutzung auf. Eine Lieferung im neuwertigen Zustand ist ausgeschlossen.

Bei Bestandsfahrzeugen erfolgt vor dem Verkauf durch BCJ Inc. eine Sichtprüfung in Japan. Diese umfasst unter anderem:

·     eine Betriebstemperatur-Probefahrt von mindestens 30 Minuten

·     die Kontrolle auf sichtbare Mängel oder Auffälligkeiten

·     eine Lackschichtenmessung

Die Beurteilung erfolgt nach bestem Wissen und auf Grundlage unserer Erfahrung. Es handelt sich jedoch nicht um eine zertifizierte Begutachtung im Sinne eines technischen Gutachtens.

In Japan bereits bekannte Mängel (z. B. Bremsen oder Reifen) sind im Inserat aufgeführt und im Gesamtpreis bereits berücksichtigt. Bitte hierzu die jeweilige Fahrzeugbeschreibung im Inserat beachten.

Unvorhersehbare Zusatzkosten, beispielsweise kleinere Reparaturen, TÜV-Mängel oder Transportschäden, können dennoch entstehen und sind von der Käuferpartei zu tragen.

Nicht offen erkennbare Schäden, die alters-, laufleistungs- oder nutzungsbedingt sind, gelten als typische Gebrauchsspuren und berechtigen nicht zu Ansprüchen gegenüber BCJ.

Ansprüche auf Nachbesserung oder rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen.

 

Zahlungen und Zahlungsbedingungen
 

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt abhängig vom jeweiligen Fahrzeug und Vertragsmodell in mehreren Phasen. Bitte beachte die Zahlungsfrist in der Rechnung.

Akzeptiert werden ausschließlich internationale Banküberweisungen (T/T).

Um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen, sind folgende Angaben zwingend zu beachten:

·     Als Verwendungszweck ist die jeweilige Rechnungsnummer im Format „Invoice BCJ-XXXXXX“ anzugeben.

·     Als Empfänger muss „BCJ Inc.“ korrekt angegeben sein.

Unvollständige Zahlungsangaben können zur Rückweisung führen. Alle Überweisungs- und Bankgebühren trägt die Käuferpartei – eine Erstattung erfolgt nicht.

Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung behält sich BCJ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Anzahlungen einzubehalten.

Zahlungen sind in EUR oder JPY möglich. Bei verspätetem Zahlungseingang erfolgt eine neue Rechnung zum Tageskurs zzgl. möglicher Bearbeitungsgebühren.

 

Versicherung während des Transports
 

Alle Fahrzeuge sind über die Tokio Marine & Nichido Fire Insurance Co., Ltd. für den Transportweg gegen Totalverlust versichert. Ausgeschlossen sind Kratzer, Dellen, Schrammen, Wasserschäden oder Ähnliches. Versichert ist ausschließlich ein Totalverlust.

Im Schadensfall erfolgt die Erstattung des Kaufpreises durch die Transportversicherung. BCJ Inc. haftet nicht für Schäden, die während des Transportprozesses entstehen.

BCJ unterstützt die Käuferpartei aktiv bei der Schadensmeldung und der Kommunikation mit der Versicherung zur schnellen und transparenten Abwicklung.

 

Eigentumsübergang
 

Das rechtliche Eigentum am Fahrzeug geht erst mit vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Kaufpreises auf die Käuferpartei über.

Eine Übergabe oder Herausgabe vor vollständiger Bezahlung ist ausgeschlossen. 


Lieferbedingungen

Die Lieferung des Fahrzeugs erfolgt entweder per RoRo-Verschiffung oder im Containertransport zum vereinbarten Hafen oder Flughafen.

Standardmäßig erfolgt die Lieferung unter dem Incoterm CIF (Cost, Insurance and Freight), d. h. inklusive Transport- und Versicherungskosten bis zum Zielhafen.

Die voraussichtlichen Lieferzeiten basieren auf dem jeweils aktuellen Kenntnisstand und werden nach bestem Wissen angegeben. Ereignisse wie Witterungseinflüsse, militärische Konflikte, Streiks oder andere unvorhersehbare Umstände können zu Verzögerungen führen.

In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

Sollte die Annahme des Fahrzeugs aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben oder aus anderen, von der Käuferpartei zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, sind alle daraus entstehenden Mehrkosten – insbesondere Standgebühren, Lagerkosten oder erneute Versandkosten – von der Käuferpartei zu tragen.

BCJ behält sich das Recht vor, anfallende Standkosten in Rechnung zu stellen, sofern durch kundenseitige Verzögerungen ein zusätzlicher Aufwand entsteht. Dies gilt gleichermaßen für Verzögerungen durch verspätete Einreichung erforderlicher Unterlagen, beispielsweise Zollvollmachten, oder nicht fristgerechte Zahlungen.

Alle Zeitangaben zur Lieferung sind grundsätzlich unverbindlich. BCJ informiert regelmäßig und transparent über den aktuellen Versandstatus. 


Keine deutsche Gewährleistung

Als Unternehmen mit Sitz in Japan unterliegt BCJ nicht den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nach deutschem Recht.

Beim Erwerb gebrauchter Fahrzeuge können trotz aller Sorgfalt technische Mängel auftreten.

Regelmäßige Wartungen, Reparaturen oder der Austausch verschlissener Komponenten sind Bestandteil des gewöhnlichen Betriebs und nicht Gegenstand vertraglicher Verpflichtungen von BCJ.


Kulanzregelung bei verdeckten Mängeln bei Bestandsfahrzeugen

Sollten bei einem Bestandsfahrzeug bei Übergabe erhebliche Mängel festgestellt werden, die zuvor nicht erkennbar oder angegeben waren und auf einen Fehler seitens BCJ zurückzuführen sind, bemüht sich BCJ in enger Abstimmung mit der Käuferpartei um eine faire und kundenorientierte Lösung.

Ein Rückgaberecht besteht nicht bei geänderter Meinung oder bei alters- und laufleistungsbedingtem Verschleiß, der im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs üblich ist.


Rückgabe und Widerruf

Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach deutschem Recht besteht bei grenzüberschreitenden Verträgen mit BCJ nicht.

Bei Bestandsfahrzeugen ist eine Rückgabe nur in Ausnahmefällen möglich, wenn erhebliche, durch BCJ zu vertretende Abweichungen zur im Inserat angegebenen Beschreibung vorliegen.

Das Fahrzeug darf in diesem Fall weder zugelassen noch technisch verändert worden sein.

Die Rückerstattung erfolgt anteilig abzüglich bereits entstandener Kosten. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit der BCG GmbH als deutscher Partnergesellschaft.

Da Beyond Cars Japan (BCJ Inc.) seinen Sitz in Japan hat und ausschließlich unter japanischem Recht operiert, besteht kein Rückgabe- oder Rückerstattungsrecht gemäß deutschem oder europäischem Verbraucherrecht. Ein Rücktritt vom Vertrag sowie Rückgaben oder Rückerstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei Online- oder Fernverkäufen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für individuell beschaffte Fahrzeuge über Auktionen oder auf Kundenwunsch importierte Bestandsfahrzeuge. Mit Abschluss des Kaufvertrags akzeptiert der Käufer ausdrücklich diese Bedingungen und erkennt die ausschließliche Geltung japanischen Rechts an.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt bei BCJ ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und -abwicklung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dies betrifft insbesondere die Übermittlung an Dienstleister und Partnerunternehmen, wie Reedereien, Speditionen, Zollagenturen sowie unsere Partner in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Dabei werden ausschließlich die für den jeweiligen Vorgang notwendigen Daten weitergegeben.


Zusätzliche Bedingungen für Auktionsfahrzeuge


Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend ausschließlich für Fahrzeuge, die BCJ im Auftrag der Käuferpartei über eine japanische Fahrzeugauktion erwirbt. Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gebotsauftrag und Vertragsabschluss

Die Käuferpartei erteilt BCJ den Auftrag, auf ein bestimmtes Fahrzeug bis zu einem vereinbarten Höchstgebot zu bieten.

 

Mit Erteilung des Gebotsauftrags gibt die Käuferpartei ein verbindliches Kaufangebot ab. Nach erfolgreichem Zuschlag kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.


Zustand und Fahrzeug-Check

Bei Auktionsfahrzeugen erfolgt der Erwerb auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auktion verfügbaren Informationen.

Alle Auskünfte, Empfehlungen und Einschätzungen im Rahmen des BCJ Fahrzeug-Checks oder eines direkten Kundengesprächs erfolgen nach bestem Wissen und auf Basis unserer Erfahrung.

Sie stellen keine zertifizierte Begutachtung, kein technisches Gutachten und keine verbindliche Zusicherung des Fahrzeugzustands dar.

Versteckte Mängel, nicht erkennbare Schäden, technische Defekte, Verschleiß oder nachträglich festgestellte Beschädigungen können vorhanden sein. 


Auktionsbewertungen und Informationen

Die von japanischen Auktionshäusern vergebenen Fahrzeugbewertungen, insbesondere Grades, Innenraumbewertungen, Zustandsbeschreibungen und Schadenskarten, stellen ausschließlich die Einschätzung des jeweiligen Auktionshauses dar.

BCJ übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Übereinstimmung dieser Bewertungen und Angaben mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs.

Spätere Abweichungen zwischen den Angaben des Auktionshauses und dem tatsächlichen Fahrzeugzustand begründen gegenüber BCJ keinen Anspruch auf Nachbesserung oder rückwirkende Preisänderung.


Zubehör, Schlüssel und Fahrzeugunterlagen


BCJ übernimmt bei Auktionsfahrzeugen keine Gewähr dafür, dass Ersatzschlüssel, Servicenachweise, Reparaturhistorie, Bordbücher, Werkzeugsets, Navigationsdatenträger, SD-Karten, Fernbedienungen, Ladezubehör, Adapter oder sonstiges Zubehör vorhanden sind
.


Reklamationen und Rückgabe bei Auktionsfahrzeugen

Auktionsfahrzeuge werden im Auftrag des Kunden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auktion verfügbaren Informationen gekauft.

Nach dem Kauf übernimmt BCJ keine Haftung für Mängel, Schäden, technische Defekte, Abweichungen oder sonstige Probleme am Fahrzeug.

Reklamationen, Rückgaben, Rückabwicklungen oder Kostenerstattungen durch BCJ sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Kundenbetreuung und Ansprechpartner

Für Fragen, Anliegen oder Reklamationen steht der Kundenservice von BCJ zur Verfügung:

E-Mail: hello@beyondcars.jp


Telefon & WhatsApp-Support: +81-90-4076-6453


Erreichbarkeit Montag–Freitag

Deutsche Zeit (MEZ):

02:00–11:00 Uhr (Sommerzeit)
01:00–1
0:00 Uhr (Winterzeit)

Japanische Zeit (JST):
09:00–
18:00 Uhr


Stand: 29.09.2026